2. Update Systemtherapien in der Dermatologie
 
  
Reservierung von Hotelzimmern

Das Tourismusamt München ist in Zusammenarbeit mit der „2. Update Systemtherapien in der Dermatologie 2010“ bei der Hotelreservierung behilflich. Bitte benutzen Sie das Formular „Zimmerreservierung“. Die umliegenden Hotels:
 
The Charles Hotel*****s
Sophienstr. 28, 80333 München
info.charles@roccofortecollection.com
www.roccofortecollection.com
Tel: 089/544 55 50
Fax: 089/544 55 52 000
Daniel, Hotel garni***
Sonnenstr. 5, 80331 München
info@hotel-daniel.de
www.hotel-daniel.de
Tel: 089/548 240
Fax: 089/553 420
Königshof, Hotel
Karlsplatz 25, 80335 München
koenigshof@geisel-privathotels.de
www.geisel-privathotels.de
Tel: 089/551 360
Fax: 089/551 36 113
Bayerischer Hof, Hotel*****s
Promenadeplatz 2-6, 80333 München
info@bayerischerhof.de
www.bayerischerhof.de
Tel: 089/212 00
Fax: 089/2120 906
Meier City München, Hotel
Schützenstr. 12, 80335 München
info@hotel-meier.de
www.hotel-meier.de
Tel: 089/549 03 40
Fax: 089/5490 34 340
Marienbad, Hotel garni
Barerstr. 11, 80333 München
info@hotelmarienbad.de
www.HotelMarienbad.de
Tel: 089/595 585
Fax: 089/59 82 38

Reservierungsbedingungen des Tourismusamtes München

Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte:
Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie möglich zu bestellen. Mit der Reservierungsbestätigung durch das Tourismusamt München sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des gebuchten Hotels zu den Bedingungen des Deutschen Gastaufnahmevertrages (DEHOGA). Bei der Zimmerreservierung tritt das Tourismusamt München als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Leistungserbringung durch das Hotel.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des reservierten Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.