|
|
Reservierung von Hotelzimmern
Das
Tourismusamt München ist in Zusammenarbeit mit der „2. Update
Systemtherapien in der Dermatologie 2010“ bei der Hotelreservierung
behilflich. Bitte benutzen Sie das Formular „Zimmerreservierung“. Die umliegenden Hotels:
The Charles Hotel*****s
Sophienstr. 28, 80333 München
info.charles@roccofortecollection.com
www.roccofortecollection.com
Tel: 089/544 55 50
Fax: 089/544 55 52 000 |
Daniel, Hotel garni***
Sonnenstr. 5, 80331 München
info@hotel-daniel.de
www.hotel-daniel.de
Tel: 089/548 240
Fax: 089/553 420 |
Königshof, Hotel
Karlsplatz 25, 80335 München
koenigshof@geisel-privathotels.de
www.geisel-privathotels.de
Tel: 089/551 360
Fax: 089/551 36 113 |
Bayerischer Hof, Hotel*****s
Promenadeplatz 2-6, 80333 München
info@bayerischerhof.de
www.bayerischerhof.de
Tel: 089/212 00
Fax: 089/2120 906 |
Meier City München, Hotel
Schützenstr. 12,
80335 München
info@hotel-meier.de
www.hotel-meier.de
Tel: 089/549 03 40
Fax: 089/5490 34 340 |
Marienbad, Hotel garni
Barerstr. 11, 80333 München
info@hotelmarienbad.de
www.HotelMarienbad.de
Tel: 089/595 585
Fax: 089/59 82 38 |
Reservierungsbedingungen des
Tourismusamtes München |
Sehr geehrter Gast, beachten Sie bitte:
Zimmerreservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
bearbeitet. Es empfiehlt sich deshalb, die Zimmer so früh wie
möglich zu bestellen. Mit der Reservierungsbestätigung durch das
Tourismusamt München sind Sie unmittelbarer Vertragspartner des
gebuchten Hotels zu den Bedingungen des Deutschen
Gastaufnahmevertrages (DEHOGA). Bei der Zimmerreservierung tritt das
Tourismusamt München als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung
für die Leistungserbringung durch das Hotel.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
des reservierten Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
|
|
|
|